Zum Inhalt springen
1.1 Dienstleistungen in den Geschäftsfeldern Glückscoaching und Teamentwicklung für Gruppen und Teams, für Privatkunden, Firmenkunden und die öffentliche Hand (im Folgenden zusammenfassend bezeichnet als „Auftraggeber“). Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von b2-workforyou (im Folgenden „Auftragnehmer – AN“ bezeichnet) erbrachten Leistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers verpflichten den AN auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
1.2 Auftraggeber können natürliche oder juristische Personen sein. Der Auftraggeber kann die vertraglich vereinbarte Leistung persönlich entgegen nehmen oder eine andere geeignete Person benennen, die am Coaching / Workshop teilnimmt (im Folgenden bezeichnet als „Teilnehmer“). Als Teilnehmer geeignet, sind Personen und Gruppen, die die Zugangsvoraussetzungen für die jeweilige spezifische Veranstaltung des AN erfüllen. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall jedoch Vertragspartner des AN. Er steht in vollem Umfang für das Verhalten des Teilnehmers ein, es sei denn, es wird mit dem Teilnehmer eine separate Vertragsbeziehung eingegangen, wodurch ein Teilnehmer zu einem Auftraggeber wird.
2.1 Eine Anfrage hat für beide Parteien den Gehalt einer Interessensbekundung für eine bestimmte Leistung.
2.2 Der Auftraggeber ist an seine Anfrage 14 Tage ab Zugang seiner Anfrage beim AN gebunden. Erhält der Auftraggeber bis dahin kein Angebot per Post, Telefax oder E-Mail, so entfällt die Bindung an seine Anfrage.
2.3 Anfragen für Coaching / Workshops, Gruppen- und Teamveranstaltungen sind formlos und erfolgen (fern) mündlich oder schriftlich. Sie werden nach Dringlichkeit bearbeitet und führen in individueller Absprache mit dem Auftraggeber zur Vereinbarung eines unverbindlichen, kostenfreien Kennenlerntermins, einer kostenpflichtigen Bestands-aufnahme / IST-Analyse sowie zur Erstellung eines schriftlichen Angebotes bzw. einer schriftlichen Leistungsbeschreibung.
2.4 Der Vertrag für Coaching / Workshops für Gruppen und Teams wird durch eine mündliche oder schriftliche Bestätigung des entsprechenden schriftlichen Angebotes bzw. der entsprechenden Leistungsbeschreibung (in der jeweils aktuellsten Fassung) oder durch die Bestätigung eines Termins zur Durchführung einer in diesem Angebot bzw. in dieser Leistungsbeschreibung formulierten Leistung geschlossen (Buchung).
2.5 Auf den Zugang einer für den Auftraggeber bestimmten Ausfertigung des gültigen Angebots, der Leistungsbeschreibung bzw. des Einzelvertrages kommt es zur Bestimmung des Zeitpunkts seiner Wirksamkeit nicht an.
2.6 Änderungen oder Ergänzungen der Auftrags- oder Terminbestätigung sind nur dann wirksam, wenn sie durch den AN schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail bestätigt werden. Die Aufhebung dieses Formerfordernisses bedarf der Schriftform.
3.1 Die Verantwortung für die Organisation von Coaching / Workshops, Gruppen- und Teamveranstaltungen, ergibt sich aus dem entsprechend gültigen Angebot bzw. der entsprechend gültigen Leistungsbeschreibung.
4.1 Die Zahlung des vereinbarten Honorars ist nach Erhalt der Rechnung fällig und auf das Konto des AN zu entrichten: 14 Tage 2% Skonto , 30 Tage netto.
4.2 Der Auftraggeber übernimmt die anfallenden Kosten für Unterkunft / Verpflegung, Übernachtung, Raum- und Gerätemieten, Moderationsmaterial sowie sonstigen während der Veranstaltungen benötigten Utensilien und Verbrauchsmaterialien (z.B. Namenschilder, Farben und Bastelmaterialien, Spiele).
4.3 Der Auftraggeber übernimmt die für die Reise zwischen Ausgangsort (Geschäftsadresse des AN) und Zielort (vom Auftraggeber gewünschter Veranstaltungsort) eventuell anfallenden Kosten für Reisezeiten sowie die anfallenden Reisekosten. Die Abrechnung von Reisezeiten erfolgt nach der benötigten Zeit für die Reise zwischen Ausgangsort und Zielort. Die Abrechnung von Reisekosten z.B. für Flug, Bahn, Taxi erfolgt nach Aufwand entsprechend der Belege; bei Pkw-Fahrten erfolgt die Abrechnung in Eurocent pro Kilometer Fahrtstrecke zwischen Ausgangsort und Zielort.
4.4 Zusätzliche Leistungen, die über die in jeweils gültigen Angeboten / Leistungsbeschreibungen / Einzelverträgen formulierten Leistungen hinaus vom Auftraggeber angefordert und vom Trainer erbracht werden (z.B. zusätzliche Angebotsentwicklung, Konzeptarbeit, Planungsgespräche vor Ort, Telefon- oder Videokonferenzen, Präsentationen, Telefon-Coaching) sowie die Erstellung und der Versand von Fotoprotokollen in digitaler Form werden nach zeitlichem Aufwand für die beteiligten Personen und zu den in jeweils geltenden Angeboten / Leistungsbeschreibungen / Einzelverträgen geltenden Honorarsätzen und –konditionen erbracht.
4.5 Der im Rahmen der Leistungserbringung anfallende Vorbereitungs- und Koordinationsaufwand (z.B. Telefonate, Briefe, Faxe, Terminplanungen, Büroarbeiten) werden nicht gesondert berechnet.
4.6 Das Honorar umfasst neben der Konzeptionierung und Durchführung von Maßnahmen auch die Erstellung und Bereitstellung notwendiger Handouts für den Auftraggeber / die Teilnehmer.
4.7 Alle Honorar- und Preisangaben verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses / der Buchung gültigen gesetzlichen Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer.
4.8 Der Auftraggeber gelangt nach Fälligkeit von Zahlungen durch Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung oder gleichwertiger Zahlungsaufstellung in Zahlungsverzug, unabhängig vom Verzugseintritt nach § 286, Abs. 2 BGB. Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber / Teilnehmer kein Recht auf Erbringung weiterer Leistungen. Der AN ist berechtigt, den Auftraggeber / Teilnehmer bei Zahlungsverzug oder Nichtvorliegen des Zahlungseinganges vor Beginn einer Veranstaltung von der Veranstaltung auszuschließen.
4.9 Während des Zahlungsverzuges ist der AN berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei natürlichen Personen (z.B. Verbrauchern) und acht Prozentpunkten über dem Basissatz bei juristischen Personen (Unternehmen) geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
5.1 Das Ausfallhonorar beträgt bei Absage einer Buchung (Auftragsbestätigung) bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Termin 50%, innerhalb von vier bis 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin 75% sowie innerhalb von 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin 100% des Honorars.
5.2 Gesetzliche Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
5.3 Ein Rücktritt vom Vertrag ist bis zum Beginn des Trainings / Workshops jederzeit möglich.
5.4 Für die professionelle sowie ethisch und menschlich akzeptable Behandlung eines Interessenten und seines Bildungsanliegens entsteht vor Seminar-/ Lehrgangsbeginn ein erheblicher Aufwand insbesondere für Information, individuelle Bedarfsanalyse und Bildungsberatung, Abstimmung mit Auftraggebern oder Behörden sowie Koordinations- und Planungsaktivitäten. Bei einem Rücktritt bis sechs Wochen vor Trainings-/Workshopbeginn wird hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 285 Euro erhoben
5.5 Bei späterem Rücktritt kann die voll zu entrichtende Gebühr erhoben werden, insbesondere wenn kein alternativer Auftraggeber / Ersatzteilnehmer zur Verfügung steht.
5.6 Liegen für ein Training / Workshop nicht genügend Anmeldungen vor, oder ist aus nicht von zu vertretenden Umständen eine programmgemäße Durchführung eines Trainings / Workshop nicht möglich, so ist der AN Durchführung nicht verpflichtet. Der Auftraggeber bzw. die angemeldeten Teilnehmer werden so rechtzeitig wie möglich vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn über die Nichtdurchführung informiert.
5.7 Bereits entrichtete Honorare / Gebühren werden in einem solchen Fall umgehend in voller Höhe erstattet.
5.8 Kann der AN wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder einer sonstigen von ihm nicht verschuldeten Verhinderung das Training / den Workshop nicht zu dem vereinbarten Termin abhalten, so ist der AN verpflichtet, so bald wie möglich einen Ersatztermin oder einen Ersatztrainer zu benennen. Schadensersatzansprüche des Auftraggeber gegen den AN sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
6.1 Ein Ton- oder Videomitschnitt während des Coaching / Workshops ist ohne schriftliche Erlaubnis nicht gestattet.
6.2 Der Teilnehmer ist berechtigt, erhaltene Handouts, Materialien, sonstige Unterlagen und Ton- oder Videoaufzeichnungen ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen. Das Urheberrecht an den Handouts, Materialien, sonstigen Unterlagen und Ton- oder Videoaufzeichnungen liegt ausschließlich beim AN. Der Auftraggeber / der Teilnehmer ist nicht berechtigt, Materialien, Unterlagen oder Mitschnitte ganz oder auszugsweise ohne schriftliche Genehmigung des AN zu reproduzieren, in Speichermedien aufzunehmen oder in irgendeiner Form – entgeltlich oder unentgeltlich – an Dritte weiter zu geben oder zu verbreiten.
6.3 Die Verletzung des Urheberrechts führt zu Schadensersatz- und Unterlassungspflichten und kann strafrechtlich verfolgt werden.
7.1 Sämtliche firmen- und personenbezogenen Daten werden nach den Regelungen der Datenschutz Grundverordnung ( DS GVO) in der jeweils gültigen Fassung behandelt.
7.2 Firmen- und personenbezogene Daten werden im Zusammenhang mit dem Vertrag des Auftraggebers gespeichert und weiterverarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber / Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Daten zu internen Werbezwecken und zur statistischer Aufbereitung in anonymisierter Form auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich zu eigenen internen Zwecken des AN genutzt werden können.
8.1 Vertragsparteien verpflichten sich, alle persönlich oder geschäftlich bedeutsamen Vorgänge, von denen sie im Zuge der Zusammenarbeit Kenntnis erhalten, geheim zu halten. Der AN ist von der Geheimhaltungsverpflichtung ausnahmsweise befreit, wenn dringende berechtigte Interessen (bspw. die Durchsetzung von Honoraransprüchen) eine Offenbarung erfordern.
9.1 Eine unrichtige Versicherung dieses Erklärungsgehalts, die Störung von Veranstaltungen von einigem Gewicht, strafbare Handlungen gegenüber dem Trainer oder anderen Teilnehmern (z.B. Diebstahl, Ehrverletzungen) sowie die Kenntnisnahme von strafbaren Handlungen des Auftraggebers / Teilnehmers gegenüber Dritten berechtigen zur fristlosen Kündigung des Vertrags und zum umgehenden Ausschluss des Auftraggebers / Teilnehmers von der weiteren Teilnahme an Veranstaltungen.
9.2Der Ausschluss von Auftraggebern / Teilnehmern von Veranstaltungen oder Teilen von Veranstaltungen (z.B. Outdoorübungen) aufgrund von körperlichen oder sonstigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die der Trainer feststellt, erfolgt nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung von Schaden und Nutzen für den Auftraggeber / Teilnehmer nach allgemeinmenschlichem Ermessen und bedeutet keine Diskriminierung des Auftraggebers / Teilnehmers.
9.3 Der Auftraggeber / Teilnehmer erklärt, dass er sich in der Lage fühlt, an den z.T. intensiven persönlichen und Gruppenprozessen teilzunehmen und bereit ist, für sich selbst die Verantwortung zu übernehmen. Bei Personen, die sich in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befinden bzw. auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, ist der Trainer vor Beginn einer Veranstaltung zu informieren. Die Kenntnisnahme von körperlichen, oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Auftraggebers / Teilnehmers berechtigt den Trainer, den Auftraggeber / Teilnehmer von der Teilnahme an einer Veranstaltung oder einem Teil der Veranstaltung (z.B. einer Outdoorübung) auszuschließen.
9.4 Der Anspruch auf Entrichtung der Gebühr / des Honorars bleibt in Fällen des Ausschlusses in vollem Umfang bestehen.
10.1 Der Auftraggeber / Teilnehmer achtet selbst auch auf seine persönlichen Gegenstände.
10.2 Der AN haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl von persönlichen Gegenständen.
10.3 Der Auftraggeber / Teilnehmer stellt den AN von der Haftung von Schäden frei, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden / wurden.
10.4 Eine Haftung aufgrund der fehlerhafter Einschätzung der körperlichen, geistigen und sonstigen gesundheitlichen Leistungsfähigkeit des Auftraggebers / Teilnehmers ist ausgeschlossen.
10.5 Der Auftraggeber / Teilnehmer darf gegen Forderungen des AN nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
11.1 Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Von diesem Schriftformerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend abgewichen werden.
11.2 Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis müssen spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung des Vertragsverhältnisses schriftlich und bei fehlender Einigung innerhalb von drei Monaten gerichtlich geltend gemacht werden. Andernfalls sind sie verwirkt.
11.3 Der Verzicht auf die zusätzlichen und expliziten Ausführungen der femininen Form in Handouts, Materialien und sonstigen Unterlagen und Vertragswerken bedeutet keine Diskriminierung und ist ausschließlich auf eine verbesserte sprachliche Verständigung zurück zu führen.
11.4 Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.5 Als Gerichtsstand gilt Pfaffenhofen an der Ilm vereinbart, sofern der Vertragspartner / Auftraggeber / Auftraggeber Vollkaufmann i.S.d. HGB ist.
11.6 Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen